Ihr Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Gesundheitsbelastungen zu vermeiden oder zu minimieren. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur humanen Gestaltung der modernen Arbeitswelt, in der arbeitende Menschen ihre Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit optimal entfalten und damit gleichzeitig zum unternehmerischen Erfolg beitragen können.

Die moderne Arbeitsmedizin nutzt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, passt sich dem Wandel der Wirtschaft an und orientiert sich stets an den Ansprüchen der Unternehmen. Ich biete Ihnen - über die gesetzlichen Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzes hinaus - eine ganzheitliche, auf aktuelle rechtliche Grundlagen ausgerichtete arbeitsmedizinische Betreuung.

Betreuung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Jedes Unternehmen trägt die Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fordert gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Die Produktivität muss darunter keinesfalls leiden - gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind kreativer und motivierter. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist damit ein wesentlicher Faktor Ihres Unternehmenserfolgs.

Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Ich führe die notwendigen Betriebsbegehungen durch, beurteile die Arbeitsbedingungen und analysiere die Arbeitsprozesse. Meine Betreuung und Beratung kann - entsprechend Ihren Wünschen - über die vorgeschriebene Regelversorgung hinausgehen: mit einem maßgeschneiderten Konzept aus Dienstleistungen zur Förderung, Vorsorge, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Ich besitze alle Ermächtigungen, um in Betrieben ein breites Spektrum arbeitsmedizinischer Untersuchungen anzubieten. Eine Ausnahme bildet die Ergometrie, die auswärts organisiert wird.

Eignungs- und Folgeuntersuchungen gemäß VGÜ

Gemäß der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz, vor allem bei Tätigkeiten mit:

Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens (§ 68 ASchG)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Bildschirmarbeit leisten, haben das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens - vor Aufnahme der Tätigkeit, anschließend in regelmäßigen Abständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können.

Untersuchungen gemäß § 19 Strahlenschutzverordnung

Die Strahlenschutzverordnung sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen eine besondere arbeitsmedizinische Vorsorge vor.

Impfvorsorge im Betrieb

Arbeitsmedizinisch relevante Impfungen sind Teil der gesetzlich geforderten Fürsorgepflichtmaßnahmen bei erhöhtem Infektionsrisiko im Zuge der beruflichen Tätigkeit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko ausüben, können durch regelmäßige Impfungen geschützt werden. Diese Maßnahmen verhindern mögliche infektionsbedingte Berufskrankheiten.

Zu den möglichen arbeitsmedizinisch relevanten Schutzimpfungen im Betrieb gehören FSME, Hepatitis, Poliomyelitis, Influenza, Diphtherie-Tetanus und Pneumokokken. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge können durch effiziente Impfangebote wie die Grippeimpfung längere und vermehrte Krankenstände verhindert werden.

Der Impfvorsorgeplan ist genauso Teil der Vorsorgemaßnahmen bei Dienstreisen ins Ausland und sollte laufend den neuesten Erkenntnissen der Reisemedizin angepasst werden. Zu den Reiseimpfungen gehören unter anderem Tollwut, Typhus und Cholera. Gerne überprüfe ich auch den bestehenden Impfschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Notwendigkeit einer Auffrischung.

Gesundheitsfördernde Konzepte für Ihren Betrieb

Gesundheitsförderung schafft sichere, befriedigende und motivierende Arbeits- und Lebensbedingungen. Fühlen sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und wohl, werden sie die Ziele Ihres Unternehmens zu ihren eigenen machen. Als Unternehmen können Sie wesentlich dazu beitragen, die Arbeitsumgebung gesund zu gestalten.

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ermittle ich gerne spezielle Zielgruppen in Ihrem Unternehmen, die anschließend mit optimal zugeschnittenen Maßnahmen unterstützt werden können.

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die zu Fehlbeanspruchungen führen können, sind eine häufige Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Sie verursachen nicht nur menschliches Leid, sondern auch enorme wirtschaftliche Kosten.

In Kooperation mit Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen erarbeite ich - in Abstimmung mit Ihnen - die bestmögliche Methode, um sowohl wissenschaftlich und fachlich korrekt als auch ökonomisch und mit größtmöglicher Nachhaltigkeit an das Thema heranzugehen.

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